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Stichwort English Beschreibung
Belichtung und Besonnung lighting and illumination by (or use of) sunlight Die meisten Landesbauordnungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland fordern für eine gute Belichtung von Aufenthaltsräumen, dass das lichte Maß der Fensteröffnung mindestens so groß sein soll, wie 1/8 der Raumgrundfläche.

Ausreichend Tageslicht ist aus psychischen Gründen sowie zur Erfüllung der Sehaufgaben wichtig. Die biologische Wirkung des Lichtes beeinflusst Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit des Menschen. Außerdem verringert die Tageslichtnutzung entscheidend den Energiebedarf in Gebäuden. Spezielle Anforderungen an die Belichtung sind in der DIN 5034 (Tageslicht in Innenräumen) festgelegt. Hier wird unter anderem der Tageslichtquotient (Daylight Factor) definiert. Er ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke Ep in einem Punkt einer gegebenen Ebene, die durch direktes und/oder indirektes Himmelslicht bei angenommener oder bekannter Leuchtdichteverteilung des Himmels erzeugt wird, zur gleichzeitig vorhandenen Horizontalbeleuchtungsstärke Ea im Freien bei unverbauter Himmelshalbkugel:

D= Ep/Ea x 100 in Prozent

Die Helligkeit in Wohnräumen, welche von dem durch das Fenster eindringenden Tageslicht erzeugt wird, gilt als ausreichend, wenn der Tageslichtquotient auf einer horizontalen Bezugsebene, gemessen in einer Höhe von 0,85 Meter über dem Fußboden in halber Raumtiefe und in einem Meter Abstand von den beiden Seitenwänden im Mittel wenigstens 0,9 Prozent und am ungünstigsten dieser Punkte wenigstens 0,75 Prozent beträgt. Hat ein Wohnraum Fenster in zwei aneinander grenzenden Wänden, muss der Tageslichtquotient am ungünstigsten Bezugspunkt mindestens ein Prozent betragen. Bei gleichen Fensterflächen ist der Tageslichtquotient umso größer, je höher die Fensteroberkante über dem Fußboden liegt.

Für Wohnräume ist ein Mindestmaß an Besonnung ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Ein Raum gilt dann als ausreichend besonnt, wenn Sonnenstrahlen bei einer Sonnenhöhe von mindestens sechs Grad in den Raum einfallen können und die Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens eine Stunde beträgt. Für eine Wohnung genügt es, wenn in ihr mindestens ein Wohnraum ausreichend besonnt wird. Hierbei gilt als Nachweisort die Fenstermitte in Brüstungshöhe und Fassadenebene. Die Besonnung eines Gebäudevorbaus, zum Beispiel eines Balkons, gilt nicht als Besonnung des Raumes.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist auch der Ausblickkomfort, d.h. ein zufriedenstellender Sichtkontakt zwischen Innen- und Außenraum. Hier gilt, dass die Aussicht umso besser ist, je niedriger die Fensterunterkante ausgebildet wird.

Bei der Planung von Gebäuden kann in Abhängigkeit von Verbauungsabstandswinkel und der Raumgeometrie die Belichtung und Besonnung berechnet werden.